Köderschonzeit für die Angelfischerei in den Niederlanden.
Aufgrund von Art. 6 des “Reglements für die Binnenfischerei 1985” in Kombination mit Art. 61 der “Ausführungsregelung Binnenfischerei” gilt ab dem 1. April, bis zum letzten Samstag im Mai (am Ijsselmeer bis zum 31. Mai) ein striktes Verbot in den Niederlanden mit der Angelrute und folgenden Ködern zu fischen:
• – ein toter Köderfisch
• -ein Stück Fisch, oder -fetzen (egal welcher Größe)
• -Schlachtprodukten, oder -abfällen
• -alle Arten von Kunstködern, mit Ausnahme von künstlichen Fliegen, kleiner als 2,5 cm
• Alle Infos zu den während der Schonzeit verbotenen Ködern: www.sportvisserijnederland.nl/gesloten_tijden
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